Herweck AG Verhaltenskodex/Code of Conduct

Für die Herweck AG ist die Wahrung von Integrität, Loyalität und Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt elementar. Wir legen großen Wert auf ethisch einwandfreies, rechts- und regelkonformes Handeln.

Unsere Vorstände und Führungskräfte haben dabei eine besondere und verantwortungsvolle Rolle inne: Sie haben eine Vorbildfunktion und müssen regelwidrigem Verhalten im Unternehmen vorbeugen, ihre Mitarbeiter schützen und das Unternehmen integer nach innen und außen repräsentieren.

Der Verhaltenskodex der Herweck AG fasst die Grundsätze und Leitlinien zusammen, die alle Mitglieder der Unternehmensleitung, alle Führungskräfte und alle Mitarbeitenden der Herweck AG im Geschäftsalltag zu berücksichtigen haben. Zudem dient der Verhaltenskodex als Orientierungshilfe für die Lieferanten und Geschäftspartner. Die Herweck AG erwartet auch von ihnen, dass sie sich an geltendes Recht und Gesetz halten.

Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden, ebenso wie die Aufforderung zum Verstoß, nicht geduldet und mit sämtlichen zur Verfügung stehenden Mitteln konsequent verfolgt und geahndet. Unabhängig von gesetzlich vorgegebenen Sanktionen kann dies zu persönlichen Konsequenzen für den einzelnen Mitarbeiter führen.

Unser Verhaltenskodex kann nicht alle Situationen abdecken, mit denen wir möglicherweise konfrontiert werden. Jeder Situation sollte man jedoch mit Integrität und Vernunft begegnen und ethisch einwandfrei, rechts- und regelkonform handeln. Im Zweifelsfall sprechen Sie Ihre Bedenken offen an und holen sich Rat und Unterstützung bei Ihrem Vorgesetzten ein oder nutzen Sie unser Hinweisgeberportal.


Gesetzeskonformes Handeln

In allen Bereichen ihres unternehmerischen Handelns unterliegt die Herweck AG Gesetzen, Verordnungen und vergleichbaren Vorschriften.

Wir halten alle für uns relevanten Gesetze und Regelungen der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en) ein und beachten diese.

Wir erwarten gesetzestreues Verhalten. Wir werden selbst alles Notwendige tun, um unsere Mitarbeiter über die sie betreffenden Regelungen zu unterrichten und sie in ihrer Beachtung zu unterweisen.


Verbot von Korruption und Bestechung, Geldwäschebekämpfung

Korruptionsbekämpfung

Die Herweck AG toleriert keine Form von Korruption oder Bestechung oder lässt sich in irgendeiner Weise darauf ein. Wir halten uns an die Regeln und behandeln alle Partner fair. Selbstverständlich erwarten wir dasselbe auch von unseren Geschäftspartnern.

Wir bieten keine Bestechungszahlungen an oder nehmen diese entgegen und setzen uns dafür ein, dass auch all unsere Mitarbeiter, die im Namen der Herweck AG handeln, Bestechung aktiv verhindern.

Wir gewähren oder akzeptieren Geschenke nur dann, wenn sie von moderatem Wert sind und als Geste der Höflichkeit den allgemeinen Geschäftsgepflogenheiten entsprechen. Geschenke, mit denen eine unsachgemäße Beeinflussung einer Entscheidung oder einer Amtshandlung beabsichtigt wird, lehnen wir konsequent ab. Dabei behalten wir stets im Blick, welcher Eindruck aufgrund der äußeren Umstände und der Gesamtsituation entstehen kann. Sowohl für das Gewähren als auch die Annahme von Geschenken gelten für uns dieselben Standards.

Geldwäschebekämpfung

Geschäftsaktivitäten unterhalten wir nur mit seriösen Partnern, die sich an geltendes Recht halten und ihre Ressourcen aus legitimen Quellen beziehen. Wir prüfen die Identität potenzieller Kunden, Geschäftspartner und anderer Drittparteien gründlich. Darüber hinaus ergreifen wir umfassende Maßnahmen, um die Transparenz unserer Geschäftsbeziehungen zu gewährleisten.

Unter Geldwäsche versteht man den vorsätzlichen Versuch, Bargeld oder Vermögenswerte aus kriminellen Aktivitäten in den regulären Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Bei der Herweck AG setzen wir alles daran, um zu verhindern, dass unser Unternehmen als Mittel zur Geldwäsche missbraucht wird. Wir müssen prüfen, mit wem wir es zu tun haben, bevor wir Verträge abschließen oder Transaktionen eingehen.


Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards, Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit

Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards

Wir behandeln andere fair, rücksichtsvoll und mit Respekt. In unseren Geschäftsaktivitäten sind wir stets darauf bedacht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch indirekt zu diesen beizutragen.

Unser Ziel ist es ferner, alle Mitarbeiter gleichermaßen wertzuschätzen und bei der Erreichung ihres individuellen Potenzials zu unterstützen.

Wir fördern die Chancengleichheit und Gleichbehandlung unserer Mitarbeiter. Alle Mitarbeiter der Herweck AG sollen sich stets wertgeschätzt und respektiert fühlen. Daher dulden wir keine herablassenden, erniedrigenden, beleidigenden oder auf andere Art und Weise respektlosen Worte und Taten gegenüber unseren Kollegen. Dies ist Grundvoraussetzung für unsere Motivation und unser Engagement im Unternehmen.

Wir tolerieren keine Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischem Hintergrund, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Identität oder Ausdruck, nationaler Herkunft, Religion, Behinderung, genetischen Informationen oder persönlichen Merkmalen und Präferenzen. Diese Grundsätze leiten alle Entscheidungen bezüglich unserer Mitarbeiter von der Rekrutierung und Einstellung bis hin zu Beförderungen, Vergünstigungen, Disziplinarmaßnahmen und Kündigungen.

Wir sorgen für angemessene Entlohnung und gewährleisten den jeweils geltenden nationalen Mindestlohn.

Wir halten die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit ein.

Wir stellen keine Arbeiter ein, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können oder die der Vollzeitschulpflicht unterliegen.


Umweltschutz; Gesundheit und Sicherheit

Bei all unseren Geschäftstätigkeiten handeln wir verantwortungsvoll.

Wir sind dem Umweltschutz verpflichtet und beachten die gesetzlichen Normen und nationalen Standards hinsichtlich des Umweltschutzes.

Wir schonen begrenzte Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffe. Wir vermeiden umweltschädliche Emissionen bestmöglich und beschränken sie auf das bestmögliche Mindestmaß


Die Herweck AG arbeitet an einer kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, bei Kenntnis einer potenziellen Gefährdung den Vorgesetzten anzusprechen.

Wir unterstützen die Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Gesundheit aktiv durch die stetige Verbesserung der Arbeitsorganisation und durch präventive Maßnahmen.

Wir treffen erforderliche Vorsorgemaßnahmen, um Unfälle und Gesundheitsschäden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden.


Datenschutz

Wir schützen personenbezogene Daten.

Im Rahmen unserer täglichen Geschäftsaktivitäten erfassen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspartnern. Diese Daten behandeln wir stets vertraulich und mit der nötigen Sorgfalt – nicht nur, weil dies gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern weil wir es als Teil unserer Verantwortung als Unternehmen ansehen.

Wie verarbeiten personenbezogene Daten sorgsam und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise unter Einhaltung der geltenden rechtlichen Anforderungen. Wir schützen personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff und Verlust. Der Schutz personenbezogener Daten ist für uns eine wesentliche Voraussetzung für integre Geschäftsaktivitäten.

Der zuständige Datenschutzbeauftragte unterstützt hierbei die jeweiligen Bereiche/Abteilungen/Gesellschaften.