Anlieferungsbedingung
Anlieferrichtlinie der Herweck AG
„Was Sie bis 10.00 Uhr anliefern, bekommen unsere gemeinsamen Kunden am nächsten Tag!“
Prämisse
Unsere Ziele sind:
- Ihre Waren schnellstmöglich in unserem Logistikzentrum zu vereinnahmen und unseren gemeinsamen Kunden innerhalb von 24 Stunden zu liefern.
- Sie und wir sind abhängig vom Kaufverhalten des Kunden. Die Qualität der Ware und die Verpackung sind dabei sehr wichtige Faktoren. Der Kunde wird den Artikel i.d.R. so erhalten, wie Sie ihn verpacken. Mit verantwortungsbewussten Lieferanten und einem reibungslosen Ablauf ist der Kunde von Ihren Artikeln begeistert und empfiehlt Ihre Marke weiter.
Wenn wir gemeinsam diesem Anspruch gerecht werden wollen, müssen Sie Ihren Teil dazu beitragen. Dazu dient diese Richtlinie!
Anlieferung
Sowohl bei Paketdiensten als auch Speditionen sollten Sie darauf achten, dass eine Zustellung bis 10 Uhr gewährleistet ist.
Unser Wareneingang nimmt Ihre Sendungen generell von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr an. Abweichende Zeiten sind möglich, müssen aber im Vorfeld von Ihnen oder Ihrem Logistikdienstleister angemeldet werden. Ansonsten werden wir die Annahme im Rahmen unserer Abläufe verweigern müssen.
Speditionslieferungen sind IMMER vom Lieferant rechtzeitig, d.h. mindestens 24h im Voraus der Anlieferung zu avisieren: leitstand@herweck.de / +49 6894 3883 555
Begleitpapiere
Bringen Sie die Begleitpapiere (Lieferschein, Packzettel, Warenbegleitschein, …) bitte in einer transparenten Versandtasche gut sichtbar außen an und legen Sie diese nicht in die Kartons.
Ihrem Lieferschein müssen wir entnehmen können:
- Anschrift des Adressaten
- Datum der Bestellung und Bestellnummer von Herweck
- Artikelnummer von HERWECK
- EAN der Artikel
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Versenders
- ILN-/GLN Nummer des Versenders
- Artikelbezeichnung laut Auftrag
- Liefermenge
- Kennzeichnung, ob es sich um eine Teil-/Restlieferung handelt (wenn anwendbar)
Besteht Ihre Anlieferung aus mehreren Packstücken oder Paletten, so müssen wir schon bei der Anlieferung erkennen können, welche Packstücke und Paletten zusammengehören.
Bitte nummerieren Sie die Packstücke: 1/5, 2/5, 3/5 usw.
Außen bringen Sie in einer Versandtasche einen kartonspezifischen Lieferschein an, dem wir entnehmen können, welche Ware und welche Stückzahl sich in diesem speziellen Packstück befinden.
Wenn Sie uns verschiedene Bestellungen in einer Anlieferung oder einem Packstück zustellen, so muss für uns erkennbar sein, welche Bestellungen Sie liefern, d.h. alle Bestellnummern müssen auf dem Label des Packstücks aufgeführt werden.
Sortenreinheit
Die Sortenreinheit ist unverzichtbar für eine schnelle Einlagerung.
Alle Packstücke, die nicht sortenrein angeliefert werden, müssen als „Mischware“ gekennzeichnet werden.
Bitte lassen Sie uns keine Arbeiten erledigen, die Sie selbst nicht machen möchten! Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie größere Mengen (> 5 Stück) von unterschiedlichen Kleinartikeln einfach in den Karton werfen und wir diese mit viel Mühe und Zeit sortieren müssen, um sie zu kontrollieren und zu vereinnahmen. Fassen Sie diese Waren sortenrein in durchsichtigen PVC-Beuteln zusammen.
Pakete
Packstücke mit einem Gewicht ab 15 kg Gewicht müssen deutlich als „Schwer/Heavy“ und mit der genauen Gewichtsangabe auf der Außenseite des Packstückes gekennzeichnet sein.
Packstücke dürfen bei Versand mit Paketdiensten ein Gewicht von 30 kg nicht überschreiten.
Besteht Ihre Sendung aus mehreren Packstücken, so nummerieren Sie ebenfalls die Packstücke: 1/5, 2/5, 3/5 usw.
Wenn die Anzahl der Pakete das Volumen einer halben Europalette übersteigt, d.h. 1.200 x 800 x 800 mm, liefern Sie bitte per Spedition auf einer Europalette an.
Paletten
Wir nehmen die Ware nur auf Europoolpaletten und CHEP-Paletten (Commonwealth Handling Equipment Pool) an. Keine Gitterboxen, Einwegpaletten, Industriepaletten, Düsseldorfer Paletten ,…
Eine Europoolpalette (umgangssprachlich: Europalette) ist eine Flachpalette (FP) aus dem Tauschsystem des Europools mit einer Grundfläche von 0,96 Quadratmeter und den Maßen 1.200 × 800 × 144 mm (Länge × Breite × Höhe).
Paletten mit den Maßen 1.200 x 800 mm sind keine Europaletten, wenn Sie nicht der DIN 15146 entsprechen und keine EPAL-, DB-Zertifizierung oder EURO-Kennzeichnung tragen.
Die Ware darf auf Paletten nur bis zu einer maximalen Höhe von 1,60 m inklusive Palette gestapelt werden.
Herweck akzeptiert nur Vollpaletten mit den Abmaßen 120 x 80cm, keine Halbpaletten oder Viertelpaletten.
Das Palettengewicht darf 300 kg nicht überschreiten.
Sämtliche Palettenlabel müssen folgende Angaben enthalten:
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Alle Paletten, die nicht sortenrein sind, müssen als „Mischpalette“ gekennzeichnet werden.
Alle Paletten müssen mit durchsichtiger Folie gesichert werden und sollten, soweit möglich, zusätzliche Siegelbänder tragen.
Palettentausch ist nur für Europaletten (mit EPAL- oder DB-Zertifizierung und Euro-Kennzeichnung) und für CHEP-Paletten möglich.
Liefern Sie uns auf beschädigten oder nicht ordnungsgemäß reparierten Europaletten oder CHEP-Paletten an, so entsorgen wir diese und berechnen Ihnen diese mit 10€ zzgl. MwSt.
Einwegpaletten entsorgen wir gegen eine Berechnung von 10€ pro Palette zzgl. MwSt.
Schäden bei der Anlieferung
Erkennbare Mängel werden von uns sofort bei der Anlieferung schriftlich gerügt. Mängel gelten als rechtzeitig gerügt ab Feststellung beim Händler.
Offensichtliche Mängel (Stückzahl, Beschädigung) der Ware bei Belieferung werden Ihnen durch eine Reklamationsmeldung angezeigt. Dies gilt auch für Fehllieferungen. Die Annahme der Lieferung geschieht dann unter Vorbehalt. Die gerügte Ware wird bis zur Ihrer Entscheidung von uns verwahrt. Die für die Rücksendung anfallenden Kosten werden Ihnen weiterbelastet.
Ware, die wir nicht vereinnahmen und die wir Ihnen zurückschicken
Wenn Sie Verpackungen einsetzen, die für den Transport ungeeignet sind und die Waren auf dem Transportweg beschädigt werden, so senden wir Ihnen diese auf Ihre Kosten zurück.
Die Verkaufsverpackung muss einen optisch einwandfreien Eindruck vermitteln. Im Interesse unserer Kunden erwarten wir eine saubere und ansprechende Verpackung und müssen deshalb unansehnliche Verpackungen (Aufkleber, Beschädigungen, Eindellungen, …) ablehnen.
Bitte stapeln Sie keine Verkaufsverpackungen lose auf einer Palette, da dies unvermeidlich zu Beschädigungen führt.
Abliefernachweis
Für jede Lieferung ist auf Anfrage ein Abliefernachweis vorzulegen. Aus diesem müssen wir erkennen können, welcher Mitarbeiter von uns die Sendung an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit angenommen hat – sprich für sie – unterschrieben hat. Auf dem Abliefernachweis ist die geleistete Unterschrift wiedergegeben.
Sie können Ihren Beitrag nicht leisten
Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage sind, unsere oben abgedruckten Anforderungen zu erfüllen, so stellt dies absolut kein Problem und auch kein Hindernis dar.
Gerne übernehmen wir diese Arbeiten gegen Berechnung für Sie.
Aufgrund unserer minutengenauen Erfassung der für eine ordnungsgemäße und schnelle Vereinnahmung notwendigen zusätzlichen Arbeiten, die Sie nicht erbringen können, fallen lediglich 70 Cent zzgl. MwSt. pro Minute an.
Den Katalog mit Grundgebühren bei Verstoß gegen unsere Anlieferbedingungen senden wir Ihnen auf Wunsch zu.